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OLG Koblenz, 14.01.1993 - 5 W 7/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZSEG § 8 Abs. 1 Nr. 1
Aussonderbare Kosten von Hilfskräften - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sachverständiger; Schreibkraft; Schreiben des Gutachtens; Organisation eines Ortstermins; Beschaffung von Unterlagen; Kosten einer Hilfskraft
Papierfundstellen
- VersR 1994, 242
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Thüringen, 04.04.2005 - L 6 SF 83/05
Höhe der Vergütung für die Erstellung eines Gutachtens ; Notwendigkeit eines …
Erforderlich ist, dass die Tätigkeiten auf die Vorbereitung bzw. Erstattung eines besonderen Gutachtens bezogen sind (vgl. OLG Koblenz vom 14. Januar 1993 - Az.: 5 W 7/93, nach juris;… Meyer/Höver/Bach, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, 22. Auflage 2002, § 6 Rdnr. 18) und es sich nicht um Arbeiten handelt, für die pauschal Schreibauslagen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 JVEG gezahlt werden (vgl. BayVGH vom 24. Januar 2002 - Az.: 22 B 96.1682, nach juris).Die Richtigkeit dieses Ergebnisses ergibt sich auch aus folgender Überlegung: Würde der Antragsgegner selbst die genannten Arbeiten seiner Angestellten S. ausführen, könnte er dafür eine Kostenerstattung (zu seinem höheren Stundensatz) nach § 8 Abs. 2 JVEG begehren (so zu Recht OLG Koblenz vom 14. Januar 1993, a.a.O.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.1997 - L 7 Vs 124/96
Höhe der Entschädigung für vier erstattete Befundberichte; Befundberichte in …
Es muß sich um eine von den sonstigen Verrichtungen der Büro- und Schreibkraft aussonderbare, auf die Vorbereitung bzw. Erstellung eines konkreten Gutachtens bezogene Tätigkeit handeln (…vgl. Meyer-Höver a. a. O., § 8 Rdz. 23; OLG Koblenz, Beschluss vom 14.01.1993, 5 W 7/93, Juristisches Büro 1994, 563; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.1990, 10 W 18/90, juristisches Büro 1990, 1047). - LSG Baden-Württemberg, 18.11.2016 - L 12 KO 1550/16 Erforderlich für einen Kostenersatz gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG ist hingegen, dass die konkreten in Rechnung gestellten Tätigkeiten auf die Vorbereitung bzw. Erstattung eines besonderen Gutachtens bezogen sind (vgl. OLG Koblenz Beschluss vom 14.01.1993 - 5 W 7/93 -, juris) und es sich nicht um Arbeiten handelt, für die pauschal Schreibauslagen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 JVEG gezahlt werden (vgl. Thüringer LSG, Beschluss vom 04.04 2005 - L 6 SF 83/05 -, juris).
- AG Erkelenz, 03.07.2007 - 8 H 9/06
Erstattung von Kosten für eine Hilfskraft des Sachverständigen
Erforderlich ist, dass die Tätigkeiten auf die Vorbereitung bzw. Erstattung eines besonderen Gutachtens bezogen sind (…LSG Thüringen a.a.O. Rn. 26; OLG Koblenz vom 14. Januar 1993 - Az.: 5 W 7/93, Juris Rn. 7 = JurBüro 1994, 563) und es sich nicht um Arbeiten handelt, für die pauschal Schreibauslagen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 JVEG gezahlt werden.